Unfehlbarkeit

Unfehlbarkeit bedeutet Irrtumslosigkeit, Fehlerlosigkeit, Perfektion im Handeln. Im Glauben einzelner Religionen, Konfessionen und Ideologien spielen Vorstellungen von Unfehlbarkeit eine Rolle.

In einem spezielleren Sinn beschreibt Unfehlbarkeit (Infallibilität, lateinisch infallibilitas) eine Eigenschaft, die – nach römisch-katholischer Lehre (1. Vatikanisches Konzil 1870) – dem römischen Bischof (Papst) zukommt, wenn er in seinem Amt als „Lehrer aller Christen“ (= ex cathedra) eine Glaubens- oder Sittenfrage als endgültig entschieden verkündet.[1]

  1. Allgemeine Kirchenversammlung im Vatikan, 4. Sitzung (1870): Lehrentscheid über die Kirche Christi, 4. Kapitel. Das unfehlbare Lehramt des römischen Papstes

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